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Es geht los! Neue Verordnung ab 19. Mai in Kraft

Es geht los! Neue Verordnung ab 19. Mai in Kraft

Die mit 19.5.2021 00:00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich. Unter bestimmten Auflagen können alle Alters- und Leistungsklassen mit 19. Mai den vollen Trainingsbetrieb wieder aufnehmen! 

Was im Detail erlaubt ist:

  • An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5-22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein/e COVID-19-Beauftragte/r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) und in der Regel Contact Tracing notwendig.
  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 ZuschauerInnen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen.

Anerkennung von Schultests & Einführung des „Corona-Testpasses“ als Testnachweis für alle Schülerinnen und Schüler!

Seitens des BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde ein naheliegender Vorschlag der Sportverbände umgesetzt und die Testungen der Schulen werden (unter anderem) für den Sport anerkannt!

 „Nachdem die generellen „Testzeiten“ in den Schulen jeweils Montag, Mittwoch und Freitag früh vor Unterrichtsbeginn sind, sollte jede Schülerin/jeder Schüler bei regelmäßiger Durchführung des Selbsttests mit dem „Corona-Testpass“ von Montag bis Sonntag Früh durchgehend einen gültigen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorweisen können.“

Nähere Informationen sind auch unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/coronatestpass.html zu finden.

ACHTUNG: Bei Sonntagsspielen bitte beachten, dass in diesem Fall der Schultest wohl außerhalb (!) der 48-Stunden Frist liegt.

D.h. finden Spiele am Sonntag statt, müsste wohl am Samstag nochmals getestet werden (z.B. Teststraße, Apotheke etc.), um die 48-Stunden-Regel einhalten zu können!

Zusätzlicher Hinweis:

In § 19 (8) ist festgehalten:

„Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für

  1. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr;
  2. Kinder, die eine Primarschule besuchen.“

Das bedeutet, dass Volksschulkinder und / oder Kinder bis zum 10. Geburtstag von der Testpflicht ausgenommen sind und daher ohne Testungen trainieren und spielen dürfen.

Alle Details finden Sie wie gewohnt auf der Homepage von Sport Austria in den FAQs.

Die ab 19.05. gültige Verordnung finden Sie hier.

Hier noch ein Überblick der Auflagen:

Öffentlicher Ort (Wiese, Park,...) Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

indoor 20 m2

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

5-22 Uhr

Nachweis geringer epidemio-logische Gefahr („Eintrittstest“)

nein

ja; Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

2 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung (bis 10 Personen + 10 Kinder):
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten

2 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung:
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten

Maskenpflicht

nein

ja (indoor wie outdoor), außer bei Sportausübung und in Feuchträumen

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

* 5-22 Uhr: max 10 Erwachsene aus 10
Haushalten + 10 Kinder
* 22-5 Uhr: max. 4 Erwachsene aus 4
Haushalten + 6 Kinder
* 11-50 Personen: Anzeigepflicht, Nachweispflicht, keine Gastro, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung)
* 1500 Personen indoor/3000 outdoor: zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 50% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweispflicht, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht
* ab 50 Personen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen);
Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor)

Contact Tracing

bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 10 Personen und länger als 15 Minuten

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien und 2 m Abstand eingehalten wird;
im Spitzensport immer notwendig

ÖHB Covid-19 Präventionskonzepte

Untenstehend stellen wir das adaptierte ÖHB Covid-19 Präventionskonzept für Leistungssport bereit und ersuchen die Vereine, die neuen Punkte in ihre Konzepte der im Spitzensport tätigen Mannschaften zu übernehmen.

Im Hinblick auf das Präventionskonzept für Breitensport bzw. Spiele hat sich die rechtliche Lage insofern geändert, als nun der Hallenbetreiber dafür verantwortlich ist, ein solches Konzept zu erstellen bzw. umzusetzen. Siehe § 8 (5):

Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Aus diesem Grund wurde für diese beiden Bereiche kein gesondertes Präventionskonzept des ÖHB erstellt.

Allerdings empfiehlt es sich, auch für Vereine / Mannschaften, die im Breitensport im Sinne der Verordnung tätig sind, einige Punkte aus dem Konzept für Leistungssport zu übernehmen, um den bestmöglichen Schutz für SpielerInnen und BetreuerInnen gewährleisten zu können.

Für den Breitensport gilt besonders zu beachten, dass der „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ immer, also für jedes Training, fristgerecht zu erbringen ist. Wir bitten daher speziell den Punkt 11 des Präventionskonzeptes zu beachten, der inhaltlich ident ist mit §1 Abs 2 der Verordnung! 

Im Hinblick auf die Organisation von Spielen möchten wir zudem auf die Ausarbeitungen von Sport Austriaverweisen.

Wir möchten besonders auf die Anzeigenpflicht von Veranstaltungen hinweisen (ab 11 Personen) sowie auf die Bewilligungspflicht durch die örtliche Behörde (ab 51 Personen).

Wir bedanken uns bei allen Vereinen für die gute Zusammenarbeit sowie die intensiven Bemühungen und hoffen, dass wir gemeinsam auch die letzten Wochen dieses Spieljahres noch gut über die Runden bringen werden!

ÖHB Covid-Hotline: 0664 88277067

Die konkreten Vorgaben und Handlungsempfehlungen sowie etwaige Formulare sind im Downloadbereich bzw. unter dem jeweiligen Link abrufbar:

ÖHB Präventionskonzept Leistungssport

ÖHB Präventionskonzept Sport ab Juli

ÖHB Präventionskonzept Spiele & Turniere

ÖHB Präventionskonzept Veranstaltungen

Gesundheitsaufzeichnung Trainingseinheiten

Gesundheitsaufzeichnung Einwilligung

Gesundheitstagebuch Spieler

Das Gesundheitsministerium stellt eine Liste von Labors, die SARS-CoV-2-Tests durchführen, zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie Fragen & Antworten finden Sie auf der Website sportaustria.at/corona

18/05/21 20:28 zurück