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InstruktorInnen-Ausbildung an der BSPA Innsbruck

InstruktorInnen-Ausbildung an der BSPA Innsbruck

Die Bundessportakademie Innsbruck führt gemeinsam mit dem Österreichischen Handballverband (ÖHB) eine Ausbildung von Handball-Instruktorinnen und -Instruktoren durch. Die Online-Anmeldung auf der BSPA Innsbruck-Homepage ist noch bis bis 12. August möglich. Der erste Kursteil findet von 22. bis 28. September statt. Ausbildungsleitung sind Mag. Michael Mayrhofer (BSPA Innsbruck) und Prof. Mag. Helmut König (ÖHB).

Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kernkompetenzen für die Betreuung von weiblichen und männlichen Nachwuchs- und Breitensportgruppen vorrangig in Vereinen des ÖHB bzw. von Schulmannschaften. Der Schwerpunkt liegt auf der Betreuung von U11- bis U18-Teams weibl. wie männl.). Zielgruppe für den Kurs sind interessierte und engagierte Personen, die in Vereinen/Verbänden oder Schulen ihr Können und Wissen weitergeben wollen und die nötige Motivation für eine Ausbildung mitbringen, um auf dem neuesten Stand des Handballsports zu sein.

Ausbildungstermine

  • 1. Kursteil 22.09.2019 – 28.09.2019 in Innsbruck
  • 2. Kursteil 23.10.2019 – 26.10.2019 in Vorarlberg
  • 3. Kursteil 11.12.2019 – 14.12.2019 in Vorarlberg
  • 4. Kursteil 16.02.2020 –2 0.02.2020 in Innsbruck
  • Abschlussprüfung 21.02.2020 & 22.02.2020 in Innsbruck

Genaue Information zur Ausbildung erfolgt nach dem Anmeldeschluss. An allen Ausbildungstagen besteht Anwesenheitspflicht.Die tägliche Unterrichtszeit ist grundsätzlich von 8.00 bis 19.00 Uhr.

Voraussetzungen

  • Der/Die Aufnahmewerber/in muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Überweisung des Lernmittelbeitrages (siehe Kurskosten) gleichzeitig mit der Anmeldung.

  • Übungsleiterausbildung für Handball (C-Lizenz) des ÖHB bzw. eines Landesverbandes mit Vermerk (für die Instruktorenausbildung für Handball zugelassen).

  • Bis zur Abschlussprüfung muss ein Praxisnachweis von mindestens 20 Unterrichtseinheiten in einem ÖHB-Verein unter fachlicher Begleitung erbracht werden.

  • Vom Kursbeginn bis zum Beginn der Abschlussprüfung muss der Nachweis der Qualifikation im Bereich der Ersten Hilfe nach den Richtlinien einer anerkannten Rettungseinsatz-Organisation im Ausmaß von mindestens 16 Stunden erbracht werden.

  • Wer bereits einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat und diesen nachweisen kann, muss in dem angegebenen Zeitraum einen mindestens 8-stündigen Erste-Hilfe-Kurs bei einer anerkannten Rettungseinsatz-Organisation belegen und nachweisen. Alle Nachweise müssen vor dem Antritt der Abschlussprüfung vorgelegt werden.

Kurskosten und Unterkunft

  • Die Teilnahme am Lehrgang ist kostenlos.

  • Fahrt-und Aufenthaltskosten sowie Kosten für Lernunterlagen (Skripten) gehen zu Lasten der Teilnehmer/innen.

  • Für die Reservierung der Unterkunft haben die Teilnehmer/innen selbst Vorsorge zu treffen.

  • Überweisung des Betrages von € 100,- gleichzeitig mit der Anmeldung:

IBAN: AT52 0100 0000 0541 0286
BIC: BUNDATWW
Kontowortlaut: Bundessportakademie Innsbruck
Verwendungszweck: IN HANDBALL – 21922

19/06/19 09:34 zurück