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Outdoor-Training während Lockdown untersagt

Copyright: Bernd Haider

Der seit heute gültige und bis 10. April andauernde Lockdown im Osten Österreichs, bringt auch neuerliche Einschränkungen mit sich. Das Outdoor-Training von Kindern und Jugendlichen muss für die Zeit des Lockdowns ausgesetzt werden. Für die Trainings und Spiele jener Teams die den Spitzensport-Status inne haben, besteht keine Einschränkung.

Die mit 1. April um 0:00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung sieht für Wien, Niederösterreich und das Burgenland Verschärfungen vor. Es gelten dabei die bekannten Ausgangsbeschränkungen nun ganztägig. Für den Sport bedeutet das vor allem:
  • Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der LebenspartnerIn oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden
  • Veranstaltungen (z.B. Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen, außerschulische Jugendarbeit aber auch die Zusammenkunft von mehreren Personen aus mehreren Haushalten) sind vorerst untersagt
  • Sportstätten outdoor dürfen weiterhin betreten werden
  • Spitzensport ist weiterhin möglich
Für den Handball und im Speziellen für die Vereine in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bedeutet dies, dass das Outdoor-Training mit Kindern und Jugendlichen für die Zeit des Lockdowns ausgesetzt werden muss.
Teams die unter dem Status Spitzensport trainieren und spielen, können ihrer sportlichen Tätigkeit wie gewohnt nachgehen.
01/04/21 15:09 zurück