Outdoor-Training während Lockdown untersagt
Die mit 1. April um 0:00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung sieht für Wien, Niederösterreich und das Burgenland Verschärfungen vor. Es gelten dabei die bekannten Ausgangsbeschränkungen nun ganztägig. Für den Sport bedeutet das vor allem:
- Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der LebenspartnerIn oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden
- Veranstaltungen (z.B. Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen, außerschulische Jugendarbeit aber auch die Zusammenkunft von mehreren Personen aus mehreren Haushalten) sind vorerst untersagt
- Sportstätten outdoor dürfen weiterhin betreten werden
- Spitzensport ist weiterhin möglich
Für den Handball und im Speziellen für die Vereine in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bedeutet dies, dass das Outdoor-Training mit Kindern und Jugendlichen für die Zeit des Lockdowns ausgesetzt werden muss.
Teams die unter dem Status Spitzensport trainieren und spielen, können ihrer sportlichen Tätigkeit wie gewohnt nachgehen.