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Training & Bewerbe

Lockdown: Sport eingeschränkt weiterhin möglich

Die mit 22.11.2021, 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für alle mit sich. Für den Sport bedeutet dies folgendes:

  • Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen oder mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
  • Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.
  • Trainings/Kurse/Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn maximal zwei Haushalte zusammenkommen, wobei auf einer Seite nur eine Person aus einem Haushalt beteiligt sein darf (z.B. Einzeltraining mit einem/einer Trainer:in).
  • Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen.
  • In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Die Kantine muss geschlossen bleiben.
  • Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf...), bei denen ausschließlich Spitzensportler:innen (gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017) Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100, und im Freiluftbereich mit bis zu 200 Sportler:innen zuzüglich der Trainer:innen, Betreuer:innen und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig.

Konkret für den Handball-Sport bedeutet das:

Der Spitzensport „bleibt offen“ - der Breitensport im Handball ist leider bis 12. Dezember nicht möglich.

Zu Spitzensport zählen alle Mannschaften, die an ÖHB-Bewerben teilnehmen – auch in der Jugend.

Wichtig ist auch, dass der Spitzensport-Status auf die jeweilige Person geht, d.h. hat etwa ein Verein vier Spieler einer Akademie / eines Leistungsmodells, dürfte er ein Training mit diesen 4 Spielern abhalten – auch wenn seine Mannschaft sonst „nur“ im Breitensport tätig ist, etwa an einem reinen Landesbewerb teilnimmt.

Für die Spitzensport-Veranstaltungen bitte unbedingt das vollständige Zuschauer-Verbot beachten!

Es gelten die gleichen Regeln wie im Vorjahr – nur die Teams, Offiziellen, arbeitendes Personal und Medienvertreter – keine sonstigen Personen sind in der Halle erlaubt.

Außer am Spielfeld ist FFP2 Maskenpflicht vorgegeben!

Aktuell gehen wir davon aus, dass der vollständige Lockdown mit Ablauf des 12. Dezember beendet wird, daher wird an den Bewerbsstrukturen vorerst nichts geändert (d.h. keine neuen österreichweiten Bewerbe implementieren oder im Nachhinein Nennungen für Jugend-Bewerbe akzeptieren).

Für jene, die aktuell nicht in der Halle trainieren dürfen möchten wir darauf hinweisen, dass Einzel-Sport im Freien möglich ist – ein wichtiger Faktor, um die SpielerInnen fit zu halten, um nicht bei Wiederaufnahme des Trainings mit zu großen Defiziten einsteigen zu müssen.

Die aktuell gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_475/BGBLA_2021_II_475.html

Alle Details zur Bundesverordnung finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

ÖHB Covid-Hotline: 0664 88277067

Die konkreten Vorgaben und Handlungsempfehlungen sowie etwaige Formulare sind im Downloadbereich bzw. unter dem jeweiligen Link abrufbar:

ÖHB Präventionskonzept Leistungssport

Gesundheitsaufzeichnung Trainingseinheiten

Gesundheitsaufzeichnung Einwilligung

Gesundheitstagebuch Spieler

Das Gesundheitsministerium stellt eine Liste von Labors, die SARS-CoV-2-Tests durchführen, zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie Fragen & Antworten finden Sie auf der Website sportaustria.at/corona